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Vortrag von Christoph Roolf M.A.: “Rheinische Archive, Bibliotheken, Museen – Akteure deutscher Kulturgutraubplanungen ab 1914”, 24.9., 16.00 Uhr

Zu Beginn des Vortrages umreißt Roolf die einsetzenden Kulturraubplanungen als festen Bestandteil der internationalen Wissenschaftsbeziehungen, speziell jedoch der deutsch-französischen Konfliktgeschichte. Die während der Napoleonischen Kriege verloren gegangenen Kulturgüter sind seit 1815 nicht vollständig in den Besitz der jeweiligen Einrichtungen zurückgelangt. Die Kulturraubplanungen gelten als Ergebnis der Tatsache, dass jene Objekte kein Bestandteil bilateraler bzw. multilateraler Gespräche gewesen sind. Zur „Archiv-Spionage“, der Erfassung ausländischer Bestände, präsentiert Roolf diverse biographische Beispiele, wie das Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Charles Schmidt. Die von diesen “Archiv-Spionen” zusammengestellten Listen sollten als wissenschaftliche Grundlage für die kommenden Verhandlungen dienen. Seit 1915 wurde die Aktion zudem von der Reichsleitung und über fünfzig rheinischen Institutionen wie dem Stadtarchiv Aachen oder dem Historischen Archiv der Stadt Köln direkt unterstützt.

Frage von Prof. Dr. Gerhard Hirschfeld: Hat es demnach eine rechtliche Grundlage für die Entwendung des Guts gegeben, oder hat man im Sinne einer empfundenen „historischen Gerechtigkeit“ gehandelt? Roolf gibt zu verstehen, dass man eine „günstige Gelegenheit“ ergriff, da man im deutsch-französischen Krieg 1870/71 darauf verzichtet hatte. Die nächste Frage Hirschfelds, ob diesbezüglich eine Kontinuität zwischen den beiden Weltkrieg auszumachen sei, kann mit dem Hinweis der erneuten Anfertigung von Listen und dem zeitgenössischen Verweis auf den Ersten Weltkrieg bestätigt werden.

Prof. Dr. Kurt Düwell fragt einerseits, ob man nur beabsichtigt hat, das Kulturgut zu beschaffen, welches während der Napoleonischen Kriege verloren gegangen ist oder auch mehr, und andererseits ob es nach der Besetzung des Rheinlandes einen Austausch zwischen rheinischen und auswärtigen Institutionen gegeben hat? Diese Angst – so Roolf – hat von französischer Seite zumindest bestanden; ein Austausch sei daneben sehr wahrscheinlich gewesen. Auf die Frage, inwiefern sich die Haager Landkriegsordnung (HLKO) auf die Kulturraubplanungen ausgewirkt hat, sagt Roolf, dass zwar Beschuss von Kulturgut verboten war, jedoch nicht dessen Raub.