Vortrag von Prof. Dr. Kurt Düwell: „Wahlrechtsreform und Parlamentarisierungsprojekte im Rheinland vor 1914“, 23.9., 14.15 Uhr

Kurt Düwell zufolge steht der Diskurs über eine Verfassungsreform im Zentrum der reformpolitischen Debatte seit 1815. Sie war eine der zentralen Forderungen des Bürgertums in Preußen. Das zuvor im Rheinland geltende „rheinische Recht“ besaß zwar in den zugeordneten Gebieten weitreichende und unangefochtene Gültigkeit, das rheinische Bürgertum war jedoch bestrebt, dieses „französische Institut“ durch eine allgemeine preußische Verfassung zu ersetzen. Vorbild für diese neue Verfassung sollte die liberale Verfassung Belgiens von 1830/31 sein, die Belgien zu einer konstitutionellen Monarchie wandelte. Insbesondere die Abschaffung des preußischen Dreiklassenwahlrechtes und dessen Ersetzung durch ein Verhältniswahlrecht wurden angestrebt.

In seinem Vortrag betont Düwell die Rolle des Linksliberalismus, der beharrlich an den Forderungen festhielt und die Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts stets im Fokus hatte. Darüber hinaus schildert er chronologisch die Verläufe der Verfassungsdiskussion, und lässt insbesondere der Reichsgründung 1871 eine zentrale Rolle zukommen. Auch hebt er die Rolle des Kronprinzen Friedrich Wilhelm II. hervor, der als Hoffnungsträger des Liberalismus in Preußen gesehen wurde und dessen Tod einen schweren Rückschlag für den preußischen Linksliberalismus bedeutete. Im Weiteren schildert Düwell die Entstehung und Verbreitung des Verhältniswahlrechts, wie es sich von England aus über den europäischen Kontinent ausbreitete, gemeinsam mit der aufkommenden Kritik am Parlamentarismus, die sich bis in die Verfassungsdebatte in der Weimarer Nationalversammlung hinzog.


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